Peter Friedel
UKA Finanzbegleitung e.K.
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Vergleich und Abschluss einer Kfz Versicherung

Wann können Sie eine bestehende Kfz-Versicherung kündigen?

Jeweils 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres.

Ist das Versicherungsjahr vom 01.01. bis 31.12. so muss bis spätestens 30.11. die Kündigung bei der Versicherung vorliegen.

Einige Versicherungen haben nicht das Kalenderjahr als Versicherungsjahr, sondern ab Versicherungsbeginn 1 Jahr.

Versicherungsbeginn z.B. 01.06., Versicherungsjahr wäre dann vom 01.06 bis 31.05.

Kündigung muss dann bis spätestens 30.04. bei der Versicherung sein.

Falls die Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen ab Erhalt der Beitragserhöhung.

Immer wenn Sie ein neues Auto zulassen, können Sie eine neue Versicherung wählen.

Vergleich und Abschluss einer Kfz-Versicherung.

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Anfragen an Peter Friedel Email: pfriedel@t-online.de

 

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